Dolmetschen vor Notar, Gericht, Behörden

85,00

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Beschreibung

Dolmetschereinsatz Deutsch Italienisch bzw. Italienisch Deutsch

  • vor dem Standesamt (z.B. zwecks Eheschließung)
  • vor Notar (z.B. Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag)
  • vor Gericht
  • vor Polizei und sonstigen Behörden

Der Preis versteht sich pro angefangene Stunde. Es werden mindestens 3 Stunden angerechnet.

Die Stundenabrechnung bei Notarbeurkundungen erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Urkunde aus max. 3 Seiten besteht. Bei längeren Urkunden wird nach Zeilen berechnet (siehe Kaufvertrag)

Bitte tragen Sie in der Bestellung die Anzahl der Stunden (mindestens 3) und den angesetzten Termin ein.

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