Beschreibung
Dolmetschereinsatz Deutsch Italienisch bzw. Italienisch Deutsch
- vor dem Standesamt (z.B. zwecks Eheschließung)
- vor Notar (z.B. Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag, Ehevertrag)
- vor Gericht
- vor Polizei und sonstigen Behörden
Der Preis versteht sich pro angefangene Stunde. Es werden mindestens 3 Stunden angerechnet.
Die Stundenabrechnung bei Notarbeurkundungen erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Urkunde aus max. 3 Seiten besteht. Bei längeren Urkunden wird nach Zeilen berechnet (siehe Kaufvertrag)
Bitte tragen Sie in der Bestellung die Anzahl der Stunden (mindestens 3) und den angesetzten Termin ein.